AGB Bodehüsi

1.            Inkrafttreten
Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das von beiden Parteien unterzeichnete For­mular im Besitz des Vermieters ist. Trifft der Vertrag nicht in der angegebenen Zeit beim Ver­mieter ein, hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.

2.            Online-Buchung (wird zur Zeit nicht angeboten)
Der Vertag gilt als abgeschlossen, wenn der Mieter die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ angeklickt hat.

3.            Übergabe
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollstän­dig, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Miet­objekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

4.            Gebrauch
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter zu informieren.

5.            Mietpreis, Nebenkosten
Der Mietpreis wird zusammen mit den Nebenkosten am Anreisetag in Schweizer Franken abgerechnet.

6.            Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständi­gen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

7.            Annullierung
Annulliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbar­ten Mietzinses verpflichtet:

weniger als 2 Tage vor Mietbeginn          100 %
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn          50 %

Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfängli­chen Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Der Abschluss einer Reiseannullationsversicherung wird empfohlen.

8.            Haftung
Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch.

9.            Gerichtsstand
Die AGB des Landschaftspark Binntal sind integrierender Bestandteil dieser Vertragsbestim­mungen. Es  ist die deutsche Version der AGB’s für das „Bodehüsi“ massgebend. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand Brig.